Ganz blöde Frage: Aktuell habe ich in meinem alten Studiengang einige semesterbegleitende Seminararbeiten zur Prüfung angemeldet und kann diese auch nicht mehr abmelden.

Allerdings werde ich im Wintersemester den Studiengang in einen völlig anderen Bereich wechseln. Entsprechend habe ich wenig Muße, diese angemeldeten Leistungen noch zu erbringen, denn ich kann sie mir ohnehin nicht anrechnen lassen.

Allerdings ist es ja normalerweise so, dass ich diese Leistungsnachweise innerhalb eines Jahres nachholen müsste, wenn ich (bewusst) durchfalle.

Gilt diese Frist auch, wenn ich ohnehin den Studiengang wechsele. Bzw. muss ich dann in meinem neuen Studiengang Prüfungen aus dem alten Studiengang wiederholen, obwohl ich diesen gar nicht mehr studiere?