Folgender Fall: Ein Kraftfahrer, der ausschließlich im Fernverkehr tätig ist (Arbeitszeit im Durchschnitt von Sonntagabend bis Freitagabend) möchte/muß einen im Voraus geplanten Artzbesuch (4-8 Wochen) wahrnehmen im Rahmen eines Urlaubtages. Der Arbeitgeber ist in vorheriger Absprache nicht bereit, dem Arbeitnehmer einen Tag Urlaub zu genehmigen. Es wird bereits berücksichtigt, möglichst den Arzbesuch so zu vereinbaren um den Arbeitsablauf nicht zu stören, d.h. möglichst auf einen Montag, damit im Anschluß die volle Wochenschicht um einen Tag verkürzt angetreten werden kann.

Welche Rechte hat denn ein Arbeitnehmer in einem solchen Fall. Kann der Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaubstag verweigern, trotz rechtzeitiger Ankündigung? Während der Freizeit (also Samstag/sonntag) besteht keine Möglichkeit einen Facharzt aufzusuchen.

In diesem Fall geht es um eine Augenuntersuchung wg. Bluthochdruck. Es ist wahnsinnig schwer, Termine beim Augenarzt zu bekommen!