Hallo,

ich habe bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht erstellt.

Nunmehr hat mich mein Bevollmächtigter darauf aufmerksam gemacht, dass sein Geburtsdatum in der Vorsorgevollmacht verkehrt ist.

Und zwar hat der Notar statt 1964 1984 eingetragen. Beim Vorlesen der Vorsorgevollmacht wurde noch das richtige Datum genannt. Ansonsten ist aber der Name des Bevollmächtigten samt Anschrift aber richtig geschrieben.

Meine Frage ist nunmehr, ob sich dies später "rächt". Kann ein Arzt, die Bank oder sonstige Drittparteien die Vollmacht diesbezüglich ablehnen?

Viele Grüße und Danke vorab :)