Hallo,
meine Freundin hat nun bald ihre ausbildunge beendet und nun brauchst sie eine Ärztliche Bescheinigung.
Sie hat einen Zettel bekomm, dadrauf steht:
Ärztliche Bescheinigung zum Antrag gem. §2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - APfIG) in der Fassung vom 25. August 2003 (BGBI. I S. 1690)
und dann ist da ein Feld wo der Arzt seinen otto hinmalen musst und seinen Stempel drauf setzen muss.
nun war Sie heute beim Arzt und der wollte 53€ dafür haben, in Ihrer schule meinten die aber das ist kostenlos bzw 10€... habt ihr davon mal was gehört oder habt ihr erfahrung oder habt ihr eure Ausbildung grad beendet?
bitte helft uns