Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem bei dem mir mein zuständiges Jugendamt nicht helfen kann bzw. keine Lösung weis.

Und zwar lebe ich von meiner Tochter sehr weit entfernt, gerichtlich ist aber geregelt, dass ich jeden 1. Samstag im Monat einen Besuchskontakt habe.

Momentan und bei der Abmachung vor Gericht bin/war ich Geringverdiener, der Herr vom Jugendamt meiner Exfrau hat vor Gericht vorgeschlagen ich soll einfach bei meinem Jugendamt einen "Antrag auf Durchführung der Besuchskontakte" stellen. Wenn ich zu wenig verdiene sei dies kein Problem. (Zum Glück steht dies auch so im gerichtlichen Beschluss) Jetzt wo ich diesen Antrag stellen wollte guckte mich das Jugendamt und Sozialamt wie ein Auto an und sagt sowas gibt es nicht.

Momentan bzw. jetzt beim ersten Mal habe ich die Kosten für Fahrt und Unterkunft selber gezahlt ( ~ 250€ ) dafür hab ich den Rest des Monats kein Geld mehr, also geht das auf Dauer einfach nicht.

Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben was ich unternehmen kann oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Möchte meine Tochter natürlich weiterhin sehen.

Freue mich über diverse Vorschläge und Tipps.

Mfg Markus