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Das Landgericht Frankfurt a.M. bestätigt ganz eindeutig im Urteil v. 07.11.96 - 2/24 S 5/96, NJW 1997, 2246, das die Arbandpflicht bei all-inclusive Reisen entfällt und der Reisende daher nicht verpflichtet ist dieses zu tragen.
Guckst du hier: http://www.ra-kassing.de/reise/armbffm.htm
Wünsche einen armbandfreien Urlaub :-)