Arbeitsrecht - Beginn erst nach Wochenende
Hallo liebe Community,
kurze Frage: Mein jetziger Arbeitsvertrag hat am 3.11.2014 begonnen - ich habe mir nichts dabei gedacht, da der 1. und 2. auf ein Wochenende gefallen ist, wo ich sowieso nicht gearbeitet hätte.
Nun hat man mir aber die 2 (Nicht-)Arbeitstage vom Lohn abgezogen, was ich absolut ungerechtfertigt finde.
Frage nun: Wäre eine Beschwerde meinerseite hierbei rechtlich gerechtfertigt?
Gruß und vielen Dank schonmal!
Kevin
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