Hallo ich hab bisher noch nicht wirklich ne richtige antwort auf meine frage gefunden dsher dachte ich ich frage mal hier es ist so ich beziehe bürgergeld meine tochter fast 7 jahre lebt nicht bei mir ist aber jedes wochenende und die ganzen ferien sowie alle freien tage im jahr bei mir meine frage ist nun haben wir anspruch auf den zusätzlichen wohnraum in einer neuen wohnung meine neue sacharbeiterin ist der meinung nein doch der sachbearbeiter den ich zuvor hatte hat mir eine größere wohnung gewährt wenn der anspruch besteht auf was kann ich mich dann beziehen um meinen wunsch zu untermauern

Vielen dank im vorraus