Hallo,

ich befinde mich im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement. Ich war letzte Woche krank auf Grund von Bindehautentzündung und schwerer Erkältung, dass ich nicht mal eine Stimme hatte. Ich weiß, dass das kein Grund eine Kündigung ist.

Vor meiner Krankheit hatte ich Urlaub 2 Wochen, in der ich laut dem Betrieb die Mails checken und beantworten sollte. Meine Chefs (Einzelunternehmen) waren in der Zeit auch im Urlaub.

Das hatte ich die ersten 3 Tage gemacht, jedoch habe ich im Urlaub keine Verpflichtung dazu und meine Chefs nur die Arbeit an mich abdrücken… Durch das nicht beantworten bzw. weiterleiten kam es laut deren Aussage zu Komplikationen.

Nun wollen diese mir eine Abmahnung reindrücken, weil ich mich nicht telefonisch (wie es auf meiner ersten Abmahnung stand) krankgemeldet habe, sondern per Mail, weil ich meinen Klassenlehrer auch die Info gegeben habe. Ich habe die ärztliche Bescheinigung auch direkt als ich sie erhielt an meinen Chef gesendet. Nun meint er er könnte es abmahnen und das würde zur Kündigung führen. Ich habe mich zuvor immer auf die gleiche Art und Weise krankgemeldet, da war vorher auch kein Problem dabei.

Des Weiteren meinten sie auch mein Berichtsheft nicht anzuerkennen, da ich zuvor handschriftlich geschrieben habe, aber nun die letzten Wochen am PC.

Ist das überhaupt alles rechtens?