Hallo,

ich mache meine Fahrstunden auf Schaltung.

Bei der letzten Fahrstunde meinte mein Fahrlehrer dass, ich mir viel Geld sparen kann, wenn ich der Fahrerlaubnisbehörde mitteile das ich von Schaltung auf B197 wechseln möchte.
Ich habe auch schon meine 10 Pflichtstunden auf Schaltung und kann dementsprechend nach ablegen der Praktischen Prüfung auch Schaltung fahren.

Kann mir jemand diese Tatsache bestätigen?

Gruß