In einem von uns verwalteten Mietshaus steht ein Trampolin auf dem Balkon. Dieses wird von Kindern genutzt. Der Vermieter wünscht das dieses entfernt wird. Der Mieter weigert sich und hat jetzt Springzeiten eingeführt um einer Lärmbelästigung zu umgehen. Kann ein Trampolin auf dem Balkon verboten werden da ja sicher auch statische Probleme auftreten können?
Vielen Dank für jede Antwort!