Hallo,

ich habe im vergangenen Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen, der folgende Klausel zur Mindestmietdauer enthält.

"Beide Parteien verzichten für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsbeginn auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Nach Ablauf der Verzichtszeit ist der Vertrag für beide Teile nach den gesetzlichen Regelungen unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen kündbar."

Nun, da leider eine berufliche Veränderung ansteht, wollte ich zum Ende der aus meiner Sicht einjährigen Mindestmietvertragsdauer kündigen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich frühestens nach Ablauf der 12 Monate meine Kündigung einreichen können und ab dann die dreimonatige Kündigungsfrist zu laufen beginnt.

De facto hätte ich damit eine Mindestmietzeit von 15 Monaten.

Das wäre bei den Mietpreisen in Berlin für mich eine enorme Zusatzbelastung. Kann die o.g. Klausel wirklich so ausgelegt werden? Muss ich wirklich 15 Monate Miete zahlen?

Zusatzpunkt: Ich bot der Vermieterin an, mich bei der Nachmietersuche zu beteiligen, um so evtl. früher aus dem Vertrag zu kommen und erhielt diese Antwort:

Wir gestatten uns an dieser Stelle den Hinweis, dass die Suche nach einem Nachmieter durch Sie, für den Eigentümer ein unverhältnismäßiges Risiko darstellt und er dies nicht akzeptieren muss.

Würde mich sehr freuen, wenn ich eine Bewertung zu der o.g. Klausel und Tipps zum weiteren Vorgehen erhalten könnte.

Vielen Dank im Voraus.