Hallo

Die WG:
Wir sind eine 4-köpfige Studenten-WG in einer 5-1/2 Zimmer Wohnung. Alle vier sind in einem Untermietvertrag und Hauptmieter ist der Vater zweier Mitbewohner. Das Verhältnis untereinander ist realiv gut.

Meine Mutter würde mich gerne besuchen kommen, bevor mein Studium in 3 Monaten endet und ich wieder in die Heimat zurückkehre. Sie würde 2-3 Tage bleiben und die Stadt anschauen (Anreiseweg 400km).
Nun haben zwei Mitbewohner Probleme mit dem Besuch meiner Mutter bzw. fühlen sich in ihrer Privatsshäre in der 'eigenen' Wohnung eingeschränkt. Schließlich 'sei die Mutter ja doch eine deutlich ältere Person, die auch Geld verdient und sich ja auch ein Hotel leisten könnte'.

Ziemlich schockiert von dieser Einstellung habe ich über das Besuchsrecht recherchiert. Besuche von Eltern sind in einem Untermietvertrag durchaus auch über einen längeren Zeitraum möglich, auch ohne Zustimmung des Vermieters.
Wie ist dies aber nun in einer Wohngemeinschaft wenn es bei einer Abstimmung zu einem Pattzustand 2:2 kommen würde?

Das Ganze stellt natürlich die komplette Freundschaft untereinander in Frage, da ich aber in 3 Monaten ohnehin ausziehen werde ist mir ein vorzeitiger Auszug (mit neuer Wohnungssuche usw.) zuviel Aufwand.

Vielen Dank im vorraus