Hallo,

Ich habe ein kleines Problem.

Ich habe vor geraumer Zeit was bei Wish bestellt, und das Paket ist beim Zoll hängen geblieben. Habe jetzt einen Brief erhalten von der Zollbehörde Frankfurt am Main. "Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung gem. Art 26 Verordnung EU Nr. 608/2013"

Muss ich jetzt als Privatmann bezüglich einer Urheberrechts Geschichte jetzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen?

In anderen Foren, wo ich mich informiert habe in ähnlichen Fällen war das ergebnis von angeblichen Anwälten das ich nicht mit Folgekosten rechnen muss.

Nur ich bin mit nicht so sicher.

Vielen Dank im voraus!