Hallo, ich bin z.Z. etwas verunsichert, da ich zu meiner Frage keine eindeutige Teststelle in den Gesetzen finde.

Wenn das BAföG-Amt das Einkommen meines Vaters ermittelt, mit welches Steuern wird dann gerechnet? Mein Vater hat eine menge Aufwendungen, welche er von der Steuer "absetzt". Nun ist die Frage, rechtnet das Amt mit den "bereinigten Steuern" oder mit zunächst gezahlten und nicht abgesetzten Steuern?

Hypothetisch jemand zahlt 10.000 € Steuern
erhält davon 7000 € zurück. Damit wären
3000 € an den Staat gegangen.

Rechnet jetzt das Amt mit 10.000 € oder mit 3.000 € ? Besten Dank und einfach nachhaken, wenn ich zu konfuz geschrieben habe. Danke