Hallo, ich, 23, bin in einem Berufsbildungswerk im Internat, 250 km entfernt vom Heimatort und pendle am Wochenende heim. Normalerweise fahre ich mit dem Zug, nächste Woche komme ich mit dem Auto (kein Problem). Das Internat befindet sich ca. 1 km vom Bildungswerk (15 Gehminuten). Von diesem wiederum fährt ein Bus zur Außenstelle. Nun hat man mir gesagt, dass ich nicht selbst direkt zur Außenstelle fahren kann, auch nicht zum besagten Haupthaus. Auch wenn ich gerne beides hätte, würde mir letzteres schon reichen. Als Grund wird angegeben, dass es versicherungstechnisch blöd wäre da ich "in einem geschützten Raum bin". Wie ist denn da die rechtliche Grundlage? Zur Not hätte ich ja immer noch eine eigene Versicherung. Zumal ich niemanden mitfahren lasse bzw. andere verbotene Sachen mache.

Vielen Dank

Ergänzung:

Man hat auch gesagt es geht darum einen zu schützen. Z.B. nicht von anderen angequatscht zu werden mitfahren zu dürfen etc. Ich bin jedoch der Meinung, dafür "groß genug" zu sein und selbst damit zurechtkomme.