Guten Tag,

folgende Situation. Ich wohne seit 4 Jahren in einer Wohnung in Bayern und werde nun nach Berlin versetzt. Die ukv wurde nicht zugesagt da ich meine Wohnung in Bayern behalten will. Jetzt hat sich vor kurzem aber meine Freundin von mir getrennt und ich habe bereits eine Wohnung in Berlin angemietet. Die wohnungsfürsorge Berlin hat mir aber bereits zugesichert dass Sie mir die Wohnung in Berlin bezahlen da sie ja denken ich behalte die Wohnung in Bayern. Jetzt will ich aber den Umstand nutzen um wieder in meine alte Heimat nach Stuttgart zu ziehen. Jetzt die Frage. Kann ich im Januar in Berlin sagen dass ich jetzt von Bayern nach Stuttgart ziehe und behalte weiter den Anspruch auf wohngeldunterstützung für die Wohnung in Berlin und auch das trennungsgeld?

Danke im Voraus