Folgendes Problem: Vater wird auf Grund von Krankheit und Alkoholismus demnächst in ein Pflegeheim kommen.

Er bezieht Rente in Höhe von ca. 3000 Euro (kein Tippfehler) Er besitzt 2 Eigentumswohnungen, die der Sohn erben soll. Pflegestufe ist noch unbekannt.

Uns wurde mitgeteilt, dass Vatter Staat auf die Eigentumswohnungen zurückgreift, wenn diese nicht rechtzeitig überschrieben sind an den Sohn. In welchem Falle denn? Grundsätzlich? Oder nur wenn bei der Verwandschaft oder auf grund von zu geringer Renteneinnahmen nichts zu holen ist?? Wann gehen die an Eigentum ran??

Gruss