Schwiegervater ist vor 7 Jahren verstorben. Das Erbe wurde von allen Beteiligten ausgeschlagen. Mein Mann hat damals das Beerdigungsinstitut mit der Abwicklung der Kosten über die da noch vorhandene Sterbegeld-Versicherung beauftragt. Der bereits auf dem Doppelgrab vorhandene Grabstein wurde abgebaut und bei einem Steinmetz eingelagert. Nun möchten wir gerne den Grabstein wieder errichten lassen, da niemand außer uns da ist, der sich um die Grabpflege etc. gekümmert hat. Leider soll uns das lt. Steinmetz noch 750 EUR kosten, die wir umzugsbedingt jetzt nicht gerade übrig haben. Auch die Unterlagen beim damaligen Rechtsanwalt sind "verschwunden" und ich bin mir unsicher, ob wir überhaupt dann den Steinmetz beauftragen dürfen/sollen? Müsste nicht der Bestatter dann die Rechnung bekommen - schließlich hat er damals alles über die Sterbegeldversicherung abgewickelt?!