Negativzeugnis Wird auch Negativbescheinigung genannt und ist die Bestätigung der Gemeinde, dass sie von ihrem Vorkaufsrecht für das betreffende Grundstück keinen Gebrauch macht. Das klärt der Notar bei der Kaufhandlung, kann aber schon vorher vom Kaufinteressenten durch Nachfrage im Planungsamt ermittelt werden. Kein Vorkaufsrecht besteht, wenn der Verkäufer in gerader Linie mit dem Käufer verwandt ist.#

das ist die Erklärung doch wir verstehen das nicht so richtig. Es hat mit einem Hauskauf zutun, welches gebaut wird.. Kann mir da jemand helfen..