Hallöchen, ich wollte einmal nachfragen, ob es erlaubt ist, 1. eine Armbrust in der Öffentlichkeit zu führen 2. Sie unter Ausschluss der Gefährdung von Lebewesen zu benutzen (z.B. in einem Feldweg am Waldrand. Da ich mir nicht ganz sicher bin, weil die Gesetze da doch sehr variable zu verstehen sind.
Danke