Ich beabsichtige, die Dienstleistungen meines Unternehmens mittels Fahrzeugbeschriftung zu bewerben. Das Fahrzeug ist, als gemischt genutztes Wirtschaftsgut dem privaten Eigentum zugeordnet.

Werden die Kosten für die Fahrzeugbeschriftung auf dem privaten PKW durch das Finanzamt als Betriebsausgaben anerkannt? Die Rechnung wird in jedem Fall auf die Anschrift des Unternehmens ausgestellt.

Ich hoffe, ich bekomme qualifizierte Antworten auf meine Fragestellung.