schön guten tag, wir eine fam mit drei kindern wollen uns ein Hund ich nenn es mal anschaffen, nach mehrmaligen auseinandersetzen mit dem vermieter der Hunde im Hochhaus von vornerrein ablehnt haben wir uns ein ärtztliches atest vom kinderpsychologen geholt das der Hund für unsere kinder gut wäre, weil sie dadurch verantwortung und so lernen sollen.so nun war ich heute morgen mit dem schreiben beim vermieter, leider war unsere vermieterin nicht da und ich erklärte kurz den sachverhalt und sie schüttelte sofort den kopf das Hunde im Hoch haus verboten sind wird so ein atest auch nix bringen.So nun gibt es ja dieses nette BGH urteil seit märz ich zitiere mal kurz " In ihren Wohnungen dürfen Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen nicht generell verbieten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Stattdessen muss jeder Fall einzeln bewertet werden. Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12).

wobei ich auch noch sagen muss das in unserem Hoch Haus schon 2 Mietpartein je ein hund haben.

Nun meine frage: mit dem atest vom doc und dem BGH urteil dürfte doch der vermieter dem Hund eigentlich zustimmen bzw. sogar müssen?!