Hallo,

folgende Situation: Unser Haus hat einen Fahrradkeller, indem ich mein Fahrrad immer abstelle. Laut Hausordnung ist es verboten das Fahrrad in Fluren und Treppenhäusern abzustellen. Nun habe ich einem Freund mein Fahrrad geliehen, ihm jedoch nicht meinen Wohnungsschlüssel (der auch den Fahrradkeller aufschließt) gegeben. Er hat es abends dann in den Innenhof gestellt und mir meinen Fahrradschlüssel in den Briefkasten geworfen. Als ich dann das Fahrrad wegräumen wollte, war es nicht mehr da...

Am nächsten Tag hat sich dann herausgestellt, dass unser Vermieter das Fahrrad "abgeschleppt" hat und nun 15 € Aufwandsentschädigung verlangt.

Meine Frage ist nun, ob der Vermieter 15€ verlangen kann, obwohl mein Freund nicht wusste, dass er das Fahrrad dort nicht abstellen durfte (freizugägnlicher Innehof) es kein Schild o.ä. gibt und nur ein kleiner Aushang neben den Briefkästen darauf hinweist, dass das Abstellen nur im Fahrradkeller erlaubt ist. Wie gesagt, stelle ich mein Fahrrad sonst immer in den Fahrradkeller...

Vielen DAnk im Voraus!