Hallo zusammen,

Freitag Abend wurde ein Paket eines Onlineshops im Wert von 320€ um 17:29 angeblich am Wunschort hinterlegt. Leider aber konnte ich es weder vor Ort, noch in der Nachbarschaft auffinden. 

Da die Zustellung der Post in unserem Haus nur mit einem vorliegenden Schlüssel möglich ist (die Briefkästen befinden sich im Treppenhaus), habe ich auch für Pakete folgende Abstellort-Genehmigung im Kundenkonto hinterlegt: "Treppenhaus Hauseingang, falls Schlüssel vorhanden". Bisher gab es damit auch keine Probleme und es wurde sonst meist geklingelt und das Paket dann im Treppenhaus abgelegt, wie von mir gewünscht oder direkt an Nachbarn übergeben. Nachfragen bei unseren Nachbarn haben ergeben, dass aber an diesem Tag um die genannte Uhrzeit kein Paket im Haus gesehen wurde, niemand geklingelt hat und es auch nicht vor der Eingangstür abgestellt wurde, was aber auch in meiner Genehmigung nicht beinhaltet wäre und vom Lieferanten folglich nicht hätte vorgenommen werden dürfen. Ebenso ist in den AGBs zu lesen, dass in Fällen eines "ungültigen Wunschortes" eine Zustellung nicht vorgenommen wird.

Wie stehen meine Chancen auf Schadensersatz? Lohnt es sich ggf. eine Klage einzureichen, insofern meine Nachbarn als Zeugen fungieren können?

Vielen Dank!