Hallo, nach einer Gerichtsverhandlung bezüglich Btm, die am 11. Oktober stattfand wurde mir ein Screening auferlegt. In den Briefen heist es: "Mit dem Urteil vom 11. Oktober 2010 wurde Ihnen ein sechsmonatiges Drogenscreening auferlegt. [...]"

Ich habe seit dem habe ich 3 Aufforderungen erhalten. Mir wurde aber nie Beginn oder Ende der Abstinenzzeit oder andere Informationen dazu mittgeteilt. Nun wollte ich wissen ob ich ab dem 11. April, nach meinen Abschlussprüfungen bedenken haben muss im Falle eines Falles schwierigkeiten zu bekommen, bzw. ob es rechtlich überhaupt noch möglich ist Test nach dem Datum anzuordnen. 

Das ganze läuft übrigens über das Jugendamt, Landratsamt. 

Hoffe jemand weiß bescheid. Mfg