Ich befinde mich mit einem Fahrzeug einer Hilfsorganisation (Blaulicht etc) auf der linken Spur der Autobahn. Die Geschwindigkeitsbegrenzung lag bei 80Kmh, darf der PKW mir mit der Lichthupe signalisieren auf die rechte Spur auszuweichen? Generell kann sowa ja als Nötigung gezählt werden. Ob ich jetzt links oder rechts fahre, spielt bei der Begrenzung von 80 Kmh durch eine gegenüberliegende Baustelle doch keine Rolle...