Eine Forderung wurde vom Insolvenzverwalter bestritten. Also habe ich diese uneinbringlich ausgebucht. Im Folgejahr wurde die Forderung dann vom Verwalter doch anerkannt. Muss ich diese wieder in voller Höhe einbuchen, obwohl nicht klar ist, in welcher Höhe zum Schluss die Insolvenzquote ist?