Hallo, Ich habe eine Frage bezüglich eines Abbruches meines (Jura-)Studiums. Ich bin für das 2. Semester eingeschrieben und kann aus gesundheitlichen Gründen wahrscheinlich nicht dran teilnehmen. Beurlauben kann ich mich jedoch nicht mehr, es beginnt nächste Woche. Ist es möglich, WÄHREND/Anfang des 2. Semesters das Studium abzubrechen und beispielsweise nach einem Jahr das Studium aber wieder im 2. Semester aufzunehmen ? Oder geht das nicht, wenn man schon mal im 2. Semester eingeschrieben war? Mir wäre es wichtig, das zweite Semester dann neu zu beginnen. Vom ersten Semester habe ich schon 4 Prüfungen für die Zwischenprüfung bestanden. Die würden ja zählen, aber kann ich das Studium auch im 2. Semester aufnehmen oder bin ich automatisch im 3. ?
Lg