Sehr geehrte Community,

ich habe mich Ende letzten Jahres von meinem unverheiratetem Partner getrennt. In den 1 1/2 Jahren habe ich alleine die Miete für unsere Wohnung bezahlt, er hat zwar mündlich gesagt, dass er sich irg.wann beteiligen würde, dazu kam es jedoch nicht, weil er sich aus Bequemlichkeit auf mich ausgeruht hat, keine Arbeit fand und sich ebenfalls keine Unterstützung beim Amt geholt hat. Jedoch stehen wir beide als Hauptmieter im Vertrag drinne. Wir beide haben auch eine Bürgschaft von unseren jeweiligen Eltern. Ich würde gerne die Hälfte der Mieten zurückfordern, die ich alleine mit Nachweisen bezahlt habe.

Besteht Ausgleichsanspruch? Inwieweit kann eine Schenkung zurückgefordert werden? Hat evtl. jemand einen Rat für weitere Vorgehensweisen?

Würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.

MfG S.