Ich habe eine Zweischenwand die demnächst entfernt werden soll.

Da ich keine Einsicht in die Akte habe ( nicht Vorhanden beim Bauamt), habe ich eine Architektin gebeten sich die Wand anzuschauen.

Die Wand wurde aufgestemmt und die Decke auch.

Die Zwischenwand besteht im obereren Bereich aus Beton ca 40 cm und der rest aus stein.

Die Architektin ist der Meinung dass ich keinen Stahlträger brauche, da die Betonfläche nicht entfernt werden darf.Unterhalb der Betonmauer kann ich die Wand bedenkenlos entfernen.

Das ganze bekomme ich auch schriftlich.

Kennt sich jemand damit aus und kann das so bestätigen ??