Hallo, ich bin Mieter eines 9 Parteienhauses und wohne nun schon 16 Jahre hier. Ich habe meine Winter- bzw. Sommerräder immer in einer Ecke des Fahrradkellers gelagert. Kein weiterer Mieter störte das. Vor ca. 2 Jahren wurde eine Wohnung verkauft und der Käufer nutzt diese Wohnung auch. Diesen Bewohner stört es nun, das die Räder nun da gelagert werden und verlangt nun, durch die Hausverwaltung, das die Räder entfernt werden. Sollte der Eigentümer der Räder sie nicht wegräumen dann werden sie durch eine Firma entsorgt und die Kosten sollte wohl dann der Eigentümer der Räder tragen. Meine Frage ist nun, muß ich die Räder wegräumen oder nicht? Mein Kellerraum ist eindeutig zu klein dafür.