Kurz u meinem Problem

Ich habe eine neue Tätigkeit begonnen (Probezeit), diese welche fühlt sich nicht richtig an und möchte gerne wieder zurück in meinen alten Beruf. Die Chance hätte ich nur bin ich bislang Krank geschrieben und habe auch noch keine Betriebsbdingte Kündigung innerhalb der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen erhalten, ich frage mich allerdings warum wo es mir doch schon angekündigt wurde aufgrund meiner Krankmeldung innerhalb der ersten Woche. Ich habe Entscheidungen getroffen die falsch waren und möchte sehr gerne raus aus der Nummer ohne viel Federn lassen zu müssen. Ich habe einen potenziellen neuen AG nur weiß ich nicht wie ich aus der alten(neuen) Nummer die seit 01.01.14 besteht raus komme. Ich habe leider auch noch keinen neuen Arbeitsvertrag, dementsprechend schließen sich folgende Fragen an um auf der sicheren Seite zu sein :

  1. Sollte ich mich weiter krank schreiben lassen bis ich den neuen AV unterschrieben habe ?
  2. Kann man einen neuen AV unterschreiben trotz krankschreibung ?
  3. kann man unmittelbar nach der Unterzeichnung des neuen AV einen Aufhebungsvertrag mit dem alten Chef aushandeln, um sich nicht weiter krank schreiben lassen zu müssen und schnellstmöglich zum vereinbarten Eintrittstermin (+1Tag) beginnen zu können ?

Ich muss dazusagen das ich nicht Grundlos krankgeschrieben bin, die ganzen Ereignisse und damit verbundenen Fehlentscheidungen haben sich mir auf den Magen geschlagen und diverse psychosomatische Symtome ausgelöst, weswegen ich mich nicht in der Lage fühle meinen derzeitigen Job (neuen) auszuüben, den ich wohlgemerkt erst ein paar Tage habe.

Ich bin mir sehr sehr unsicher und weiß nicht wie ich am besten raus komme um einerseits dem alten Chef nicht zur Last zu fallen und zweitens meine Sicherheit mit der neuen Tätigkeit im alten Beruf zu haben. Ich weiß nicht vielleicht klingt das alles ziemlich verworren, ist es auch ... puhhh ... hätte nicht gedacht, das dass neue Jahr so beginnt X.X

schreibt am besten mal eure meinungen dazu, könnte auch noch Fragen beantworten sofern es denn welche gibt.

Gruß