![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Für meine Begriffe handelt es sich bei der Erstattung von 500€
bereits um ein Schuldeingestädnis. Habe ich mit einem Anwalt die Chance
auch die restlichen 1200€ zu bekommen? Oder soll ich sogar den Käufer
bei der Polizei anzeigen? - Hat dieser eine Straftat begangen?
Meine Rechtsschutzversicherung hat mir eine Kostenübernahme zugesagt.