Angenommen ich, Kleinunternehmer, biete Kunden eine Dienstleistung an und berechne Fahrtkosten teilweise (erst ab dem 10. Entfernungskilometer) die der Kunde mir bezahlt.

Kann ich dem Finanzamt gegenüber in meiner EÜR die Fahrtkosten komplett geltend machen z.b. für 15 Kilometer (5 Kilometer hat der Kunde sozusagen bereits bezahlt)? Oder darf ich nur die ersten 10 Kilometer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, die ich dem Kunden nicht in Rechnung gestellt habe?