Hallo, vor einigen (3-5) Jahren wurde mein Haus wegen Verdacht auf Handel mit Betäubungsmittel durchsucht. Dabei wurde nichts gefunden. Auch meine (freiwillige) Haarprobe war auf alle getesteten Substanzen negativ. Auf meinem Handy wurden auch keine Spuren, die in eine solche Richtung deuten würden, gefunden. Um es kurz zu machen: An dieser Anschuldigung war nichts dran und das Verfahren wurde eingestellt.

Nun wurde ich vor einigen Wochen, als ich mit dem Auto vom benachbarten Ausland zurück nach Deutschland mit meinem PKW einreisen wollte, vom Zoll auf Drogen kontrolliert. Dem Wischtest habe ich zugestimmt (war natürlich negativ). Nach der Abfrage der Daten meiner Person, hat der eine Zollbeamte mich nach diesem damligen Vorfall gefragt. Anschließend musste ich aufgrund dessen den Beamten auf die Zollstation folgen, wo mein Auto und mein gesamter (!) Körper durchsucht wurde. Das Prozedere hat über drei Stunden gedauert. Natürlich wurde nichts gefunden. Meine Fragen lauten als nun: 1) Wieso wussten die Beamten von diesem eingestellten Verfahren? Wieso wurde das in den Akten vermerkt, die bei einer allgemeinen Personenkontrolle für die Poilizei zugänglich ist und ist es möglich, diesen Eintrag wieder löschen zu lassen?

2) Dürfen Beamten ein eingestelltes Verfahren als Anfangsverdacht heranziehen?

Vielen Dank im Voraus!