Ich schreiben gerade meine Bewerbung auf eine Lehrstelle und würde im Lebenslauf, Abschnitt Bildungsweg, gerne die Abkürzung „vsl.“ für voraussichtlich verwenden, damit sich jeder einzelne Unterpunkt im Bildungsweg schön in einer Zeile ausgeht und weil wir gelernt haben, dass der Lebenslauf maximal 2 Seiten lang sein sollte, besser nur eine Seite. ohne die Abkürzung würde sich alles verschieben und auf der zweiten Seite würden dann nur 1 oder 2 Zeilen stehen, was irgendwie komisch aussieht.

An die Personaler hier auf Gutefrage: Ist das in dieser Situation ausnahmsweise erlaubt/möglich oder muss man das absolut immer ausschreiben? (Lehrstelle ist als Mechatroniker (H1), also nichts wo Sprache/Schreiben den höchsten Stellenwert hat, falls das irgendeine Rolle spielt)

LG,

Sebastian