Hallo zusammen,

das Problem wurde hier schon oft diskutiert, aber eine Lösung habe ich hier (noch) nicht gefunden.

es geht um Groupon. am 18.12.2012 habe ich für 349€ (Maßanzug) einen Gutschein gekauft und verschenkt. Dieser wurde nicht genutzt und ist abgelaufen. Auf Anfrage wurde mir der volle Betrag wieder auf meinem Kundenkonto gutgeschrieben (mit einer Gültigkeitsfrist von einem Jahr (ist diese auch rechtsmäßig?)), allerdings hatte ich die Erstattung auf mein Konto gewünscht. Am 15.01. hatte ich Groupon eine Frist zum 28.01. gesetzt mir das Geld auf mein Bankkonto auszuzahlen.

Groupon beruft sich auf das Fernmeldegesetz: "Der gültige Stand des Fernabsatzgesetzes sieht vor, dass eine Stornierung nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist grundsätzlich auf Wohlwollen des Unternehmens durchgeführt werden kann."

Mein Problem dabei ist, dass ich zurzeit im Ausland studiere, und diesen Betrag bei Groupon nicht in Gutscheinen umsetzen möchte.

Jetzt ist meine Frage: Hat Groupon damit recht? Ich habe für etwas bezahlt, das ich nicht genutzt/bekommen habe (eigenes Verschulden). Ich möchte mein Geld abzüglich einer Gebühr zurück. Habe ich eine Chance, das zu erreichen? Lohnt sich der Weg zum Anwalt? Sollte ich selbst einen Mahnbescheid erstellen?

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß