Es ist zwar korrekt, das du Miete bezahlen musst aber du kannst eine Mietminderung veranschlagen. Da bald der 01.04. ist am besten sofort zur Bank.
Ist das Dach eines Hauses undicht und kommt es zu Schimmelbildung an den Wänden, so sehen die Gerichte eine Mietkürzung von 20% als gerechtfertigt an (AG Hamburg, aus WM 1979, S. 103). Wenn der Keller feucht und infolgedessen nicht als Lagerraum nutzbar ist, ist lediglich eine Minderung von 3-5% gegeben. Hier weitere Urteile:
Erhebliche Feuchtigkeit und nahezu überall Schimmel in der Wohnung rechtfertigen in diesem Fall eine Mietminderung von 80% (LG Berlin, Az. 65 S 205/89, aus GE 1991, S. 625).
Mietrecht - Schimmel in der Wohnung: Der Mieter darf eine Mietkürzung in Höhe von 15% vornehmen, weil das Schlafzimmer, das Wohnzimmer sowie die Küche und die Toilette von Schimmel befallen sind (LG München, Az. 15 S 7066/85).
Schimmelbefall und eine gravierende Durchfeuchtung der Wohnung führen hier zu einer Mietminderung in Höhe von 93% (AG Berlin-Kreuzberg, Az. 6 C 328/84).
Gestank und Schimmel in der Wohnung führt zu einer Mietminderung von 10% (LG Hannover, Az. 11 S 322/81, aus WM 1982, S. 183).