Ich könnte mich wirklich selber ohrfeigen für meine Verpeiltheit...

Also ich besuche momentan eine Uni, die ich zum Semesterende verlassen will und somit mein Studium dort abbreche.

Meine Bewerbungen für die anderen sind schon raus.

Ich wollte mich hier für freiwillig zum Semesterende Exmatrikulieren, d.h. eine Exmatrikulierung auf Antrag.

Jetzt habe ich - eigene Blödheit - Die Rückmeldefrist um einen Tag verpasst. Ich gehe morgen zu dem Büro meiner Uni und wollte diesen Antrag einreichen. Leider endet die Frist heute. Aber es gibt ja normalerweise noch die Möglichkeit nach einreichen, wenn man sich wieder einschreiben will. Meine Frage ist, gilt die auch wenn ich mich Exmatrikuliere?

Ich bin der Meinung ich brauche den Exmatrikulationsbescheid für mein Einschreiben in der Neuen Uni, wenn ich dort angenommen werde.

Ich weiß es ist nicht ideal sozusagen zwangsexmatrikuliert zu werden, aber abgesehen von der Formalie, welchen Unterschied macht das?

Und ja, es ist mir durchaus bewusst wie dämlich es war diese Frist zu verpassen.

Wenn Informationen fehlen, gerne nachfragen.