Hallo Leute. Ich habe am 19.09.2014 eine Haupterhandlung beim Amtsgericht Tiergarten weil ich unberechtigt Leistungen vom Jobcenter bezogen habe. Vom 01.05.2012 -30.09.2012. Ich habe am 01.08.2012 bei meiner Firma angefangen zu Arbeiten. Vor dem August hatte mich mein Chef ab den 07.06.12 Als minijober auf 165 Euro Basis beim Arbeitsamt oder bei der Berufsgennossenschaft angemeldet. Bis zum versicherungspflichtigen Anfang der Arbeit im August war ich allerdings nur einmal im Juni Probearbeiten. Der Chef hat mich in der Zeit bis zum August als minijobber angemeldet gelassen . Das falls er mich braucht ich sofort als Aushilfe arbeiten kann. Von der Anmeldung hat das Jobcenter erst später nach abgleich ihrer Daten festgestellt. Ich hatte keinen Minijobbeim Jobcenter angemeldet weil ich bis anfang August nicht gearbeitet habe. So und nun wurde ich Aufgefordert die seid dem 07.06.2012 bis zum 30.09.12 geflossenen ALG2 Bezüge in höhe von 852 Euro zurück zu erstatten . Ich zahle diese Summe seid mehreren Monaten in Raten ab. Leider sind alle meine Unterlagen von diesem Zeitraum bei einen Heisswasserrohrbruch in meiner Wohnung kaputt gegangen. Ich kann nicht mehr nachvollziehen was wann vom Jobcenter an mich gezahlt wurde. Alle Unterlagen Bescheide Kontoauszüge usw. waren durch das Wasser zusammen geklebt und mussten entsorgt werden. Beim Jobcenter war ich schon. Die können die Bescheide auch nicht mehr abrufen. Nach meiner Errinnerung habe ich seid August gar kein ALG2 mehr erhalten.Sowieso komisch diese Summe. 852 Euro für 4 Monate Bezug zurück erstattet haben zu wollen. Das wären ein bischen mehr wie 200 euro im Monat Bezug gewesen. Das geht doch Garnicht. So naja aber anscheinend reicht es ja um mich wegen Betruges vor Gericht zu stellen. Hat einer von euch einen Tip was ich dagegen machen kann? Welche Strafe ist zu erwarten?