Ich bräuchte eine rechtliche Unterstützung. Es war ein Zahnarztbesuch, der für eine Stunde angesetzt war. Doch leider musste ich mich einer zu langen Zahnoperation unterziehen, die fast 4 Stunden dauerte. Ich bekam mehrere Betäubungsspritzen, um die schmerzen zu ertragen. Als dann alles vorbei war, entdeckte ich ein Strafzettel über 25,00 € auf der Windschutzscheibe meines Autos. Ich schickte die Bestätigung des behandelten Zahnarztes, dass nicht mein verschulden war. Doch die Verkehrsüberwachungsbehörde ist nicht bereit einzulenken und ich dieses nicht einsehe. Nun meine frage, wie ist die Rechtslage? Was schreibt die Straßenverkehrsordnung ins solch einer Situation?

Danke für eine Hilfe