Verkehrskontrolle Honda NSR 50, Konsequenzen

Hallo,

während der Berliner Aktionswochen der Polizei zum Thema motorisierter Zweiradfahrer wurde ich mit meiner Honda NSR 50 angehalten....etwa 3 mal. Die ersten beiden Male waren nicht weiter dramatisch, beim dritten Mal gab es aber das volle Programm: Geschwindigkeitstests, Drogentests....etc.

Das Bike wurde im Anschluss "freiwillig sichergestellt", da es beim Speedtest bis an die 70 km/h ging. Ich besitze eine FE der Klasse B, Probezeit läuft noch da sie verlängert worden ist.

Nun ist das Ding beim Gutachter, und ich darf sie demnächst abholen, interessanter aber ist: Welche Konsequenzen wird das mit sich ziehen, bzw, kann. Ab hier bitte ich qualitativ höherwertige Antworten als "selber schuld, dein Problem" o.Ä. abzugeben.

Fraglich ist das Thema gerade weil es ein altes Modell('89er) handelt, und im Gesetzt steht geschrieben:

Ausnahmen der Klasse M: - Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren. - Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung Als Kleinkrafträder gelten auch - Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. - Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. <<

Muss ich mit einem A-Verstoß rechnen? Oder gar Entziehung der FE? Oder muss ich, abgesehen von einer satten Geldstrafe + Mängelbeseitigungskosten, mit nichts besonders tragischem Rechnen?

Gruß

Verkehr, Polizei, Führerschein, 50ccm, Moped
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.