Das ist eine Frage die mich schon länger beschäftigt. Das kennt prinzipiell jeder aus der eigenen Schulzeit: Bei Rückgabe der Klassenarbeit schreibt der Lehrer den Notenspiegel mit Durchschnitt an die Tafel (zumindest kenne ich das so, habe auch kein Problem damit) Nun hörte ich nicht zum ersten Mal von einigen Grundschullehrern, dass sie dies aus pädagogischen Gründen nicht dürfen, was auch in deren Schulordnung festgelegt ist, und dass es wohl auch für Gymnasien gelte.
Selber habe ich dazu keinen Absatz in der Schulordnung, und auch keinen weiteren Erlass dazu gefunden. Kennt jemand eine Regelung für niedersächsische Gymnasien und kann das mit einem Link zu dem entsprechenden Text belegen?