Wir wohnen mit unseren beiden Kleinkindern in einer Mietwohnung. Auf dem Dachboden (welcher direkt über uns liegt) tummeln sich die Ratten. Einige haben auch schon einen Durchgang in unsere Wohnung (Kinderzimmer) gefunden. Vermieter bestellte den Kammerjäger, dieser legte Gift aus, sagte aber auch expliziet, es müsse baulich was am Dachboden verändert werden, damit die Ratten auf lange Sicht verschwinden. Nun wird seit 6 Wochen mit Giftködern gearbeitet, wir hören die Ratten immer noch und haben auch schon wieder Kot in der Wohnung gefunden. Auf Nachfrage sagte der Vermieter, das keine baulichen Maßnahmen geplant seien.

Da aufgrund des Rattenbefalls das Kinderzimmer ja nicht mehr nutzbar ist (die Kinder können da ja nicht mehr schlafen, und spielen ist bei Rattenkot ja auch eher doof), ist jetzt meine Frage: Um wieviel % kann man die Miete kürzen und ist das ein Grund zur fristlosen Kündigung?