Hallo Leute,

ich habe einige Designarbeiten für meine Webseite von einem englischen Designer machen lassen. Frage bzgl Rechnungsstellung: Ich habe bisher in solchen Fällen das Reverse Charge Verfahren angewendet / anwenden lassen.

Nun ist der englische Designer aber ein Kleinunternehmer (die englische Bezeichnung mag anders sein, aber jedenfalls stellt er Rechnungen ohne Umsatzsteuer / VAT und besitzt keine USt-IdNr / VAT number).

Wie muss nun die Rechnung korrekt aussehen? Muss ich trotzdem in Deutschland Umsatzsteuer zahlen und als Vorsteuer wieder abziehen?

Grüße Peter Muss ich nun h