Vor 18 Jahren zwei Grundstücke geerbt. Eines davon ist bebaut mit vermietetem Einfamilienhaus, das zweite ist unbebaut, wobei die Hälfte des Grundstücks steiler Abhang zu einem Bach ist. Die Gemeinde hat neuerdings wiederkehrende Beiträge zur Sanierung der Straßen innerhalb der Gemeinde eingeführt, die auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde umgelegt werden. Frage: Kann man das Grundstück neu bewerten lassen, dass der Abhang als Grünland und nicht als Bauland in die Bemessung eingerechnet wird? Oder kann man das Grundstück teilen und Abhang verkaufen, damit der Abhang keinen Straßenzugang mehr hat und nicht in die Bemessung fällt? Wie ist jeweils die Vorgehensweise?