Das Fernlicht soll die Fahrbahn möglichst gleichmäßig hauptsächlich nach vorne ausleuchten. Da dieses Licht nach StVO nur eingeschaltet werden darf, wenn kein Gegenverkehr geblendet werden kann, ist im Gegensatz zum Abblendlicht keine exakte Hell-Dunkel-Grenze vorgeschrieben.

Das Abblendlicht ist als Dauer-Fahrlicht konzipiert und darf, besonders auf zweispurigen Strecken, den Gegenverkehr nicht blenden. Es soll denBereich bis ca. 50 Meter vor dem Fahrzeug auf der Fahrerseite ausleuchten. Bei asymmetrischem Abblendlicht (Bild 3) darf sich der Lichtkegelvon der Mitte an zur Beifahrerseite bis zu 150 Meter vorwagen. Genau vorgeschrieben ist eigentlich die maximale Lichtintensität aufScheinwerferhöhe in 25 m Entfernung. Je nach Höhe der Scheinwerfer findet sich dort eine Prozentangabe. Steht auf dessen Gehäuse z.B.'1%', so fällt der Lichtstrahl aus etwa 60 cm Höhe alle 10 m um 10 cm und erreicht den Boden ca. 60 m vor dem Fahrzeug. Diese Prozentangabeentspricht also der Steigung des Lichtstrahls.

http://www.kfz-tech.de/Abblendlicht.htm

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