Es ist eben nicht klar, ob das Land, aus dem jemand einreist, wirklich für ein Asylverfahren zuständig ist, oder nicht. Laut Schengen-Vertrag ist das Land zuständig, in dem der Flüchtling erstmals ein Land der EU betritt. Da aber Länder wie Griechenland, Italien, Bulgarien, Rumänien von der Anzahl der Flüchtlinge komplett überfordert sind, schicken sie die Flüchtlinge einfach ungeprüft weiter.
Der Flüchtling, der an der deutsch-österreichischen Grenze auftaucht, müsste also möglicherweise sein Asylverfahren in Griechenland durchlaufen. Da aber die Asylverfahren in den verschiedenen europäischen Ländern völlig verschieden durchgeführt werden und z.Tl. gegen die Menschenrechte verstoßen wird, kann an der deutschen Grenze nicht festgestellt werden, ob der Asylantrag berechtigt ist. Dies muss in einem ordentlichen Gerichtsverfahren festgestellt werden. Soweit die Rechtslage.
Dass die CDU/CSU inzwischen glaubt, es sei nur möglich, der AfD Herr zu werden, wenn man deren Politik einfach selbst betreibt, ist sie bereit, die europäischen Regelungen (sie sicher nicht immer funktionieren und nicht ausreichen), zu brechen. Hinterher jammern sie wieder über mangelnde europäische Solidarität!