geringerer Stundenlohn für Minijobber (Bedarfsaushilfe)?

Hallo.

Arbeite seit 6 Monaten bei einer kirchlichen Sozialstation (Diakonie) als Bedarfsaushilfe auf 450,-€ - Basis.Einen klassischen Arbeitsvertrag und/oder Unterlagen mit den geltenden Vertragsbedingungen habe ich nie bekommen. Also habe ich keinerlei Informationen über Tarif, Urlaub,Lohngestaltung, etc.

Ich (wohl alle Minijobber bei uns) bekomme im Gegensatz zu meinen Kollegen/innen (50%-75%-Stellen) nur einen pauschalisierten Stundenlohn von 14,-€ (Zuschläge etc. mit eingerechnet). Alle anderen Kollegen/innen (deren Stelle über Minijob hinaus geht) bekommen Grundlohn nach Entgelttabelle + Zuschläge. Lt. meiner Lohnabrechnung gilt für mich der BAT-KF, welchen ich nach Infos gewälzt habe. Dort habe ich bzgl. einer geringeren Entgeltzahlung für Minijobber (Bedarfsaushilfe) nichts gefunden.

Im Büro (PDL etc.) vor Ort wurde mir auf meine Frage nach dem Lohnunterschied nur gesagt " das ist schon immer so,klär das mit dem Chef!". Gesagt,getan. Mein Chef hat aber nur um den heißen Brei geredet und gemeint, dass ich ja garnicht BAT-KF sei (hmm,es steht aber seit eh und je auf meiner Lohnabrechnung), sondern AVR und wenn ich den Lohn wie meine Kollegen habe wolle, solle ich halt meine Stunden aufstocken (und mich versteuern lassen). Mein momentaner Lohn von 14,-€ sei schon richtig so,das sei mit der MAV über Monate hin und her gerechnet und als fairer Lohn für Minijobber festgehalten worden. Ohne richtige Infos zur Grundlage wurde das Gespräch dann beendet. Habe mich dann durch die AVR hin und her schlau gelesen und auch dort bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte nichts gefunden. Frühere Anlagen des AVR bzgl. geringerer Vergütung für geringfügig Beschäftigte wurden ja Ende 2009-2013 vom EUGH komplett gekippt und gestrichen,da sie gegen das TZBFG verstießen, da geringfügige Beschäftigte auch als Teilzeitangestellte gelten.

Auch wurde mir keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährt (war im 5. Monat meines Beschäftigungsverhältnisses 3 Tage krankgeschrieben, an denen ich lt. Dienstplan hätte arbeiten müssen und habe die Krankmeldung im Büro vor Ort abgegeben) mit der Begründung der PDL "das ist schon immer so!

Habe mich auch schon mit unserer MAV vort Ort zusammen gesetzt, aber die haben "von Tuten und Blasen" keine Ahnung und werden vom Chef auch einfach nur rund und dusselig gequatscht (das gibt die MAV selbst zu). Die MAV hat mir Einblicke in die Ordner gegeben, welche sie haben. Aber dort habe ich nichts konkretes für oder gegen meine Rechtsauffassung bzgl. meiner Probleme finden können.Auch habe ich wieder um ein Gespräch beim Chef gebeten mit der Bitte, mir die (lt. ihm) für mich geltenden AVR zu Durchsicht mitzubringen. Natürlich ist der Chef erst wieder in 1 Monat für mich zu sprechen.

Alles dreht sich alles im Kreis, von Arbeitgeberseite aus komm ich an niemanden und nichts ran um die Probleme zu klären/erläutern.

LG,Jenni

Lohnfortzahlung
Sonntags/-Feiertagszuschläge für Aushilfen?

Guten Tag :-)

Ich arbeite seit knapp 1 1/2 Monaten als ex. Altenpflegerin als Bedarfsaushilfe (450.-€-Basis) bei einer kirchlichen Sozialstation. Einen "klassischen" schriftlichen Arbeitsvertrag (z.B. Auflistung Stundenentgelt,Urlaub, Zuschläge, Fristen, usw.) habe ich nicht, "nur" unterschriebene Dienstvereinbarung (sei lt. PDL normal so). Lt. den Daten auf meiner Lohnabrechnung ist bei uns der BAT-KF gültig.

Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit zuvor mündlich vereinbartem Stundenlohn korrekt berechnet und ausgezahlt wurden, doch wurden keine Zuschläge für die bis jetzt gearbeiteten Sonntage (und das sind bis jetzt wirklich einige) berechnet/gezahlt.

Der Zeiterfassungsplan für den jeweiligen Monat wird immer zum letzten des Monats an das Verwaltungsamt übermittelt, berechnet und zum 16. des Folgemonats ausgezahlt.

Erst dachte ich, dass das Verwaltungsamt ( macht die Abrechnungen für mich/für alle?) evtl. auf meinem Zeiterfassungsplan die Sonntage "übersehen" hat und daher von gearbeiteten Werktagen ausgegangen ist.

Lt. Internet weiß ich, dass im BAT-KF Zuschläge u.ä. tariflich festgelegt sind. Also dachte ich, ich frag mal direkt bei der PDL nach, ob die überhaupt Zuschläge zahlen (sind ja zumindest vom Arbeitsrecht her nicht gesetzlich vorgeschrieben). Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.

So,nun meine Verständnisfrage:

Ist es nicht so, dass bei allgemein gewährten Zuschlägen für zb. Vollzeitkräften die Zuschläge auch für Teilzeitkräfte (darunter fallen ja 450,-E-Jobber ja) gelten?

siehe § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung

Durch die "Verweigerung" der Berechnung und Auszahlung tariflich festgelegter Zuschläge bei mir als Aushilfe bin ich für meinen Arbeitgeber ja nichts anderes als ein billiger Fachkraftersatz an Sonn- und Feiertagen für meine durch Zuschläge teureren Vollzeit-Arbeitskollegen?!

Man darf mich gerne Korrigieren, falls ich einen Denkfehler meinerseits in der Sache habe :-)

Danke vorab für Antworten, Meinungen, Wissen,...

LG.

Arbeitsrecht
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